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Arbeitseinsatz-17-04-2010
Flugbetriebsordnung Drucken E-Mail

Die Flugbetriebsordnung (FBO) des DHV für Hängegleiter und Gleitsegel (gem. §21 Absatz 4 LuftVO) wird wie folgt ergänzt durch die

Merkur - Flugbetriebsordnung

(Gelände West und Nordost)


Bitte beachtet die letzte Änderung: 17.6.2008


Grundsätzlich gilt für alle Piloten (Vereinsmitglieder und Gastpiloten):

  • Entsprechende Fluglizenz und Nachweis der Gelände- und Gefahreneinweisung (siehe unten)
  • Gültige GS-Haftpflichtversicherung
  • Zugelassene Flugausrüstung
  • Alle Papiere sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen
  • Vereinsmitglieder können bei begründeten Sicherheitsbedenken den Flugbetrieb untersagen, den Anweisungen ist Folge zu leisten
  • Es darf von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang geflogen werden
  • Wenn Schafe auf der Landewiese weiden, muss der Schäfer den Flugbetrieb ausdrücklich gestatten, ansonsten gilt Flugverbot
  • Friedhof und Wildgehege sind nicht zu überfliegen, in Ausnahmefällen nur mit einer Mindesthöhe von 1000m MSL
  • Die beiden SWR-Sendemasten beim Start- und Landeplatz sowie die Bergbahn müssen mit großem und ausreichendem Sicherheitsabstand über- bzw. umflogen werden
  • Auf beiden Landeplätzen unbedingt die Landeeinteilungen beachten (siehe Grafiken)
  • Landungen auf Nachbargrundstücken der Landewiese bitte vermeiden
  • Packen des Schirms jeweils direkt an der Infotafel am Landeplatz, bitte nicht auf den Wegen / Straßen

 Gastflugregeln:

  • Gastflieger sind am Merkur jederzeit herzlich willkommen. 
  • Gäste müssen für 5 Euro eine Tagesmitgliedschaft lösen, auch wenn sie zu Fuß den Berg rauflaufen. Verkauft wird die Karte am Kiosk in der Talstation und am Automaten („FLIEG AUF u. AB“). Diese Karte enthält eine Berg- und Talfahrt. Für weitere Flüge am gleichen Tag muss nur noch die Bergfahrt gelöst werden. Vereinsmitglieder dürfen Dokumente kontrollieren, die in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb stehen (z.B. Tagesmitgliedschaft, Lizenz).
  • Gastpiloten akzeptieren mit der Teilnahme am Flugbetrieb die Regeln der Flugbetriebsordnung. Bitte haltet Euch an die Gastflugregeln und die Tagesmitgliedschaften. So helft Ihr mit, das Fluggelände zu fördern.
  • „Schwarzflieger“ müssen deshalb damit rechnen, ihr Flugrecht am Merkur einzubüßen!

 Regeln / Informationen für das Fluggelände Merkur WEST:

  • Nachweis der einmaligen Gefahreneinweisung in das Fluggelände WEST durch ein Mitglied des Gleitschirmvereins Baden (blaues Kärtchen)
  • Gültige Fluglizenz (Minimum deutscher A-Schein oder Vergleichbares) erforderlich
  • Startplatz 650m MSL, Startrichtung 260°, Höhendifferenz >400m
  • Starts sind möglich bei Wind aus Windrichtungen von 220° bis 300°
  • Starts sind eingeschränkt möglich bei Wind aus den Windrichtungen von 181° bis 219° und 301° bis 330°.
  • Für alle anderen Windrichtungen, d. h. 331° bis 180° gilt Startverbot!
  • Die Landewiese West befindet sich ca. 150 Meter von der Talstation entfernt (Trampelpfad gegenüber der Talstation nutzen). Die Landewiese muss vor dem Erstflug besichtigt werden.

 Regeln / Informationen für das Fluggelände Merkur NORDOST:

  • Das Merkur Nordost-Gelände sollen nur Piloten mit ausreichender Flugerfahrung und Flugpraxis befliegen. 
  • Fliegen ist erst nach gesonderter, einmaliger Nordost-Gefahreneinweisung gestattet. Die Einweisung für das Gelände WEST hat hier KEINE Gültigkeit. Die Nordost-Einweisung beinhaltet automatisch die West-Einweisung. Der Nachweis erfolgt über einen kleinen Aufkleber, der sichtbar am Helm getragen werden muss.
  • Gültige Fluglizenz (Minimum deutscher A-Schein oder Vergleichbares) erforderlich
  • Die Besichtigung des Nordost-Landeplatzes ist für alle Piloten zwingend erforderlich. Einweisungen finden deshalb im Regelfall nur nach vorheriger Anmeldung statt. Bitte nutzt unseren Einweisungsservice auf www.schwarzwaldgeier.de
  • Startplatz 650m MSL, Startrichtung 30°, Höhendifferenz > 300m
  • Starts sind möglich bei Wind aus Windrichtungen von 20° bis 50°.
  • Starts sind eingeschränkt möglich bei Wind aus den Windrichtungen von 10° bis 20° und 50° bis 60° (am Startplatz bilden sich aufgrund der Schneisenform bei ungünstigen Windrichtungen Verwirbelungen).
  • Für alle anderen Windrichtungen, d.h. 61° bis 360° gilt Startverbot!
  • Die Landewiese Nordost befindet sich an der Straße Wolfsschlucht Richtung Staufenberg.
  • Von der Landewiese Nordost fahren regelmäßig Busse nach Baden-Baden bis zur Merkur-Talstation.
  • Bei ausreichender Höhe kann auch auf der West-Landewiese gelandet werden. Es ist dann mit Lee-Turbulenzen zu rechnen. Zum Anfliegen des West-Landeplatzes wird dringend eine Startplatzüberhöhung von mindestens 100 Metern empfohlen.
  • Auf dem Startplatz Merkur Nordost gilt absolutes Rauchverbot.

 Tandem:

  • Das Durchführen gewerblicher Tandemflüge oder anderer gewerbliche Unternehmungen, die mit dem Fluggelände zusammenhängen, ist ohne schriftliche Erlaubnis des Gleitschirmvereins Baden nicht gestattet
  • Tandempassagiere müssen eine Tagesmitgliedschaft lösen (Ausnahme: Der Passagier ist Vereinsmitglied oder direkter, enger Familienangehöriger eines Mitglieds)
  • Tandemgastpiloten lösen eine Tagesmitgliedschaft für sich selber sowie für ihren Passagier

 Grundsätzlich verboten ist:

  • Das Befahren des Berges mit jeglicher Art von motorgetriebenen Fahrzeugen
  • Die Anfahrt zur Landewiese
  • Das Wegwerfen von Abfällen oder Zigarettenkippen in der gesamten Natur
  • Jeglicher Modellflug auf dem Startplatz und der Landewiese
  • Toplanden am Startplatz / Gipfel

 Die Wetterstation auf dem Merkurturm ist zu erreichen

  • im Internet unter www.Schwarzwaldgeier.de (inklusive Prognosen)
  • per Telefon 07221 - 277 577
  • per Funk: LPD 433,250 MHz (TSQ 88,5) – LPD Kanal 08 - 08 (CTCSS 08)
  • per Wap (Handyinternet): wap.Schwarzwaldgeier.de

 Bei Notfällen / Unfällen:

  • Bei leichten und schweren Notfällen erfolgt die Meldung immer über die Telefonnummer 112, Telefone sind in der Bergstation und im Bergrestaurant
  • Für schwere Notfälle befindet sich in der Bergstation ein „automatisierter externer Defibrillator“ (AED, Einsatz bei Kammerflimmern, Herzstillstand), der auch von Laien-Ersthelfern bedient werden kann!
  • In jedem Fall muss der Vorstand über einen Zwischenfall unterrichtet werden (Baumlandung, Landung an oder in der Bergbahn usw.). Diese Pflicht obliegt dem Piloten. Auch Gäste müssen Zwischenfälle dem Vorstand melden: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst
  • Auch bei harmlosen Baumlandungen muss die Feuerwehrleitstelle über 112 informiert werden. Die Entwarnung ist unbedingt nötig, damit die nicht versehentlich ausrücken!

 Sonstiges:

  • Grundsätzlich sollten sich alle Flieger vor jedem Besuch am Berg im Internet auf www.Schwarzwaldgeier.de informieren. Nur so erreichen aktuelle Infos alle Piloten (Wetterstation, Wetterprognosen, Arbeitseinsätze, Sperrungen des Flugbetriebs usw.)
  • Über dem Merkur ist der Luftraum “E”, d.h. Flugsicht = 8 km, Abstand zu Wolken vertikal 300 m, horizontal 1,5 km und ständige Sicht zum Grund
  • Richtung Nord-West beginnt über der Bundesstraße 3 die Kontrollzone des Baden Airpark, Einflug nur mit ausdrücklicher Genehmigung des “Baden Turm” (Flugfunk: AM 125,875 Mhz)
  • Liegt der Startplatz auf Grund der Windbedingungen im Lee, ist mit trügerischen Windanzeigen durch Windsäcke und Fähnchen zu rechnen. Ein Besuch auf dem Turm verschafft hier Klarheit.
  • Der Merkur ist ein Kegel, d. h. die Soaringflächen sind begrenzt. Auf der Westseite kommt man bei zu weitem seitlichen Abdriften schnell in die “Düsen” der Sättel “Binsenwasen” (südlich) und “Wolfsschlucht” (nördlich)
  • Wir bevorzugen einen freundlichen und rücksichtsvollen Umgang mit allen Nutzern der Natur

Diese Flugbetriebsordnung Merkur tritt mit Wirkung zum 17.06.2008 in Kraft, alle bisherigen Fassungen der Flugbetriebsordnung Merkur verlieren damit ihre Gültigkeit. 

Gleitschirmverein Baden e.V. - Der Vorstand

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